Am 01.01.2009 tritt das „Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgestzbuch und anderer Gesetze“ in Kraft. Dadurch werden verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eingeführt. Diese Maßnahmen können wir voll beführworten um den „Schwarzen Schafen“ in unserem Gewerbe das Leben so schwer wie möglich zu machen. Den Schwarzarbeit schadet dem Gewerbe und den Kunden. Hier einige Hinweiße wie man erkennen kann, das eine Umzugsfirma nicht legal arbeitet.
Das gewerbliche Personal sind oft Tagelöhner, die ohen Schulungen und Qualifikation auf Kunden losgelassen werden. Sie arbeiten gegen bar ohne das der Arbeitgeber Sozailversicherung abführt. Deswegen Vorsicht bei extrem niedrigen Stundenlöhnen(große Differenz zum Wettbeweb).
Die Zahlung wird ohne Einrechnen der Mehrwertsteuer verlangt. In diesen Fällen besteht kein Versicherungsschutz. Das heißt wenn die „Truppe“ z.B. das Treppenhaus zerstört bleibt der Schaden am Kunden hängen.
Die Firmen werben nur mit Handynummern und ohne Firmenadresse.
Der Name des Geschäftsführers erscheint nicht im Briefbogen.
Der LKW kommt von einer Leihfirma und ist oftmals nicht für den Möbeltransport geeignet.
Die Kartons sind gebraucht und bunt gemischt.
Manche Firmen arbeiten ohne Umzugserlaubnis und ohne den richtigen Versicherungsschutz.
Es werden telefonisch billige Angebote unterbreitet und während des Umzugs Leistungen „entdeckt“ die nicht im Preis beinhaltet sind . Der dann verlangte Preis liegt oft doppelt so hoch wie vereinbart.