Seit dem 12.12.2008 ist die Schweiz ein Teil des Schengenraums . Das heißt für alle EU Bürger freie Fahrt in die Schweiz. Da das Schengenabkommen sich aber nur auf Personen bezieht, wird der Warenverkehr weiterhin kontrolliert. Das heißt, der Umzug in der Schweiz kommt nicht am Zoll vorbei, da die Schweiz kein Mitglied der EU-Zollunion ist. Folgende Unterlagen werden für die Verzollung eines Umzugs in die Schweiz benötigt:
Eine Inventarliste 4-fach wird in der Regel vom Spediteur für den Umzugskunden erstellt
die Abmeldung in Deutschland
eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz/die Anmeldung in der Schweiz
ein Miet-oder Kaufvertrag für die Wohnung oder das Haus in der Schweiz
eine Passkopie
gegebenfalls eine Kopie vom Arbeitsvertrag
das Zollformular 1844 Erklärung/Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut
Diese Angaben sind ohne Gewähr, da sich Zollformalitäten kurzfristig ändern können