Für Arbeitnehmer die umziehen, lohnt es sich  in den Betriebsvereinbarungen oder in den Tarifverträgen nachzulesen, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub für den eigenen Umzug besteht. Laut Gesetz besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sonderurlaub für den eigenen Umzug.

Beispielsweise sieht der BAT (Bundesangestelltentarifvertrag) für alle Angestellten des öffentlichen Dienstes einen Tag bezahlte Arbeitsbefreiung bei Umzug vor, wenn der Umzug in einen anderen Ort aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen unternommen wird.

Falls man keinen Anspruch auf Sonderurlaub hat, sollte man sich trotzdem1-2 Tage Urlaub für seinen Umzug nehmen, da man alle Vor- und Nacharbeiten wie zum Beispiel Verpacken, An-und Abmelden, Behördengänge schwer nach der Arbeit oder am Wochenende erledigen kann.

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