Ab dem 01. Juli 2009 gelten gemäß Bundesumzugskostengesetz (BUKG) folgende Beträge.
Der Pauschalbetrag, für Verheiratete, für sonstige umzugsbedingten Auslagen beträgt € 1.256,–. Dieser Pauschalbetrag erhöht sich je weitere Person, zum Beispiel Kinder um € 277,– je Person. Umzugsbedingte Unterrichtskosten für Kinder werden bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von € 1.584,– anerkannt.
Bei Ledigen beträgt der Pauschalbetrag ab dem 01. Juli 2009 € 628,–.
Genau nachzulesen ist dies im Schreiben vom Bundesfinanzministerium vom 16.12.2008, Geschäftszeichen IVC5-S2353/08/10007