Seit dem 01.01.2011 sind neue Regeln für die Ausfuhr von Umzugsgut in Kraft getreten. Umzüge in Nicht-EU-Staaten müssen elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Hier hat man die Möglichkeit die Anmeldung entweder beim zuständigen Binnenzollamt oder am Grenzzollamt vorzunehmen. Diese Regelung gilt auch für Umzüge in die Schweiz, Norwegen und Lichtenstein

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