Warnweste

Im Juli 2013 hatte der Bundesrat in seiner 912. Sitzung in der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes der Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften u. a. die Mitführpflicht von Warnwesten in Kraftfahrzeugen beschlossen. Zur Begründung wurde Folgendes bekannt gegeben: „Das Tragen einer Warnweste kann die Verkehrssicherheit bei Pannen oder Unfällen deutlich erhöhen. Eine Person mit einer Warnweste wird wesentlich früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt. Das Mitführen einer Warnweste soll deshalb zwingend vorgeschrieben werden. Durch die Vorgabe der Berufsgenossenschaften [..] muss in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug bereits heute eine Warnweste mitgeführt werden. Besteht die Besetzung dieser Fahrzeuge regelmäßig aus Fahrer und Beifahrer, sind zwei Warnwesten mitzuführen. [..]“ Nachzulesen unter www.bundesrat.de

Wer noch keine Warnweste hat, sollte sich baldmöglichst eine solche (Europäische Norm EN 471) zulegen, denn spätestens ab dem 01. Juli 2014 muss eine Weste in jedem Kraftfahrzeug mitgeführt werden. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits jene Mitführpflicht, welche bei Missachtung mit Strafen von 14 bis 600 Euro geahndet wird.

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