(Symbolbild)

Wie jedes Jahr erließ das Verkehrsministerium für den Sommer ein Ferienfahrverbot für LKW ´s. Das Ferienfahrverbot 2014 begann wieder am 1. Juli und gilt bis zum 31. August.

Mit Beginn der Sommerferien steigt jedes Jahr aufs Neue das Verkehrsaufkommen auch auf deutschen Autobahnen. Um den Reiseverkehr zu erleichtern, hat das Bundesverkehrsministerium das Mittel, ein Ferienfahrverbot für LKW´s auszusprechen. Auch in diesem Jahr gilt es wieder vom 1. Juli bis zum 31. August 2014 und untersagt es Lastwagen, samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr viel befahrene Autobahnen und Bundesstraßen zu nutzen. Damit erweitert das Ferienfahrverbot für LKW´s das bestehende Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, das von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Straßennetz gilt. Konkret betroffen sind allerdings nur Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen und Lkw mit Anhänger.

Ausnahmen

Doch auch beim Ferienfahrverbot 2014 für Lkw gibt es wieder Ausnahmeregelungen. So dürfen Lastwagen die betroffenen Autobahnen weiter nutzen, wenn sie leicht verderbliches Obst und Gemüse oder frische Produkte aus Milch, Fleisch und Fisch transportieren. Auch Leerfahrten, die mit diesen Transporten in Verbindung stehen, sind gestattet. Darüber hinaus sind auch LKW im kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße und Hafen-Straße teilweise vom Ferienfahrverbot ausgeschlossen. Für die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Bundesländer besteht außerdem die Möglichkeit, in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Nachzulesen, hier.

Empfohlene Beiträge