Überseeumzug von den USA nach Heidelberg


Überseeumzug

Für einen Kollegen führten wir die Auslieferung eines Umzuges von Amerika nach Heidelberg durch. Eine Fremdspedition hat in Amerika das Umzugsgut auf einen Seefrachtcontainer verladen und per Containerschiff nach Deutschland transportiert. In Bremerhaven ist der Container dann von einem Sattelzug rund sechshundert Kilometer auf Deutschlands Straßen bis nach Mannheim befördert worden. In Mannheim luden unsere Umzugsprofis das Umzugsgut auf eine Wechselbrücke, um es dann an den Bestimmungsort nach Heidelberg zu liefern.

Ein Schrägaufzug unterstützte die Aktion, denn neben dem Auspacken waren auch Montagearbeiten von Nöten.

Das unten angefügte Foto zeigt das fertig umgeladene Umzugsgut in einem unserer LKW´s – fertig zur Auslieferung.

Nachwuchs für Büroumzüge: Der Multitrolley


Multitrolley

Büroumzüge sind häufig spannende Herausforderungen, denn neben wenig Platz und vielen Büromöbeln steht vor allem die Zeit im Vordergrund. Oftmals finden die Umzüge während dem laufenden Geschäftsbetrieb statt, weshalb eine genaue Planung mit einem ausgetüftelten Zeitmanagement unerlässlich ist. Wie auch bei Privatumzügen, gibt es auch bei Büroumzügen jede Menge Helferlein, die Zeit sparen und die Arbeit erleichtern. Aktenschränke werden beispielsweise mit Aktenrollern transportiert: Die Ordner werden in genau der Reihenfolge stehend transportiert, wie sie am Ursprungsort standen – das hat zur Folge, dass am Bestimmungsort natürlich wieder genau die gleiche Reihenfolge eingehalten werden kann. PC-Wannen sorgen dafür, das komplette Workstations je Arbeitsplatz ein neues Zuhause finden.

Dürfen wir vorstellen? Der Multitrolley.

Das neuste intelligente Helferlein in unserem Portfolio ist der Multitrolley (siehe Bild unten), von welchem wir mehrere Exemplare in unseren Fuhrpark integriert haben. Dabei handelt es sich um einen Transportwagen, welcher klein, wendig und flexibel ist. Der Hauptvorteil ist das ausgeklügelte Aufnahmesystem, mit welchem es möglich ist, bspw. ganze Tische alleine (mit einer Person) zu transportieren.

Schon gewusst?

Auch bei Büroumzügen bieten wir zahlreiche optionale Zusatzleistungen an. Beispiele gefällig? Entsorgungen, Aktenvernichtung, An- und Abklemmen von Computern, Endreinigungen und Vieles mehr…

Privatumzug von Waldsee nach Osnabrück


(Symbolbild)

Anfang des Monats führten wir für einen Privathaushalt eine Ferntour von Waldsee nach Osnabrück durch. Hierbei wurde eine Wegstrecke von vierhundertdreißig Kilometern (einfach) zurückgelegt. Fünfundsechzig Kubikmeter des privaten Hausstandes wurden aus einem Einfamilienhaus an den Bestimmungsort transportiert. Bei diesem Volumen kam einmal mehr neben dem LKW auch ein großer Anhänger zum Einsatz. Für einen reibungslosen Ablauf wurden bereits drei Wochen vor dem eigentlichen Umzug Kartons angeliefert.

De- und später wieder montiert wurden ein Dielenschrank, zwei Schlafzimmerschränke, zwei Kinderzimmerschränke und ein Doppelbett. Weiterhin wurde noch eine Glasvitrine an die Wand gedübelt.

Hier die Details zum Umzug:

  • 65 Kubikmeter
  • 1 LKW, 1 Hänger
  • 1 Fahrer, 3 Träger/Monteure
  • Kartonanlieferung, De-/Montagearbeiten, Einpackservice
  • 2 TV-Safes, Faltkartons, 6 Kleiderkisten, Auslegeware, Schutzhüllen und Luftpolsterfolie

Neue Umzugskostenpauschalen 2015

Schon gewusst?

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 06.10.2014 neue Umzugskostenpauschalen ab dem 01.03.2015 bekannt gegeben.

Beruflich bedingte Umzugskosten stellen grundsätzlich Werbungskosten dar – ein Werbungskostenabzug ist bis zur Einhaltung der Höchstbeträge ohne weitere Prüfung möglich.

Die neuen Pauschbeträge für die sonstigen Umzugsauslagen betragen ab dem 01.03.2015:

  • Für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte 1.460 €
  • Für Ledige 730 €

Die Pauschalen erhöhen sich für jede weitere Person (mit Ausnahme des Ehegatten oder Lebenspartners) um 322 €.

Zu den Umzugskosten und den sonstigen Umzugsauslagen können auch umzugsbedingte Unterrichtskosten geltend gemacht werden, die bei Beendigung des Umzugs für ein Kind anfallen. Hierfür gilt ab dem 01.03.2015 ein Höchstbetrag von 1.841 €.

Quelle: „Steuernews“. Herausgeber: Eck und Partner Steuerberatungsgesellschaft, Luftschifferstr. 4, 68307 Mannheim.

Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der o. g. Angaben – bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.