Was man nach einem Umzug sehr schnell vergisst, ist, wie viel in der alten Wohnung noch zu tun ist, selbst wenn die Möbel und Gegenstände endlich abtransportiert und in ihrem neuen Zuhause angekommen sind.
Denn vor der Übergabe an den Vermieter oder die Vermieterin muss die Wohnung „besenrein“ sein. Was das im Detail bedeutet, und auch wie mit dem durch den Umzug entstandenen Dreck bspw. im Treppenhaus umzugehen ist, soll im Folgenden erläutert werden.
Was bedeutet denn nun „besenrein“?
Obwohl es keine genauen gesetzliche Angaben dazu gibt, was besenrein bedeutet, hilft das Heranziehen verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs die Anforderungen, die mit diesem Begriff einhergehen, zusammenzufassen.
Vieles, was mit Reinigung und Sauberkeit zusammenhängt, wird subjektiv unterschiedlich bewertet. So müssen Mieter*innen ihre ehemalige Wohnung zwar nicht „wie neu“ übergeben, aber „grobe Verschmutzungen“ beseitigen. Was damit gemeint ist, zeigt z.B. die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass verschmutze Fenster zwar nicht gereinigt werden müssen, Klebereste aber, die als grobe Verschmutzungen zählen, entfernt werden müssen.
Im Folgenden haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt mit den Arbeiten, die Sie einplanen sollten: