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Reinigung der alten Wohnung nach dem Umzug


Was man nach einem Umzug sehr schnell vergisst, ist, wie viel in der alten Wohnung noch zu tun ist, selbst wenn die Möbel und Gegenstände endlich abtransportiert und in ihrem neuen Zuhause angekommen sind.

Denn vor der Übergabe an den Vermieter oder die Vermieterin muss die Wohnung „besenrein“ sein. Was das im Detail bedeutet, und auch wie mit dem durch den Umzug entstandenen Dreck bspw. im Treppenhaus umzugehen ist, soll im Folgenden erläutert werden. 

Was bedeutet denn nun „besenrein“?

Obwohl es keine genauen gesetzliche Angaben dazu gibt, was besenrein bedeutet, hilft das Heranziehen verschiedener Urteile des Bundesgerichtshofs die Anforderungen, die mit diesem Begriff einhergehen, zusammenzufassen.

Vieles, was mit Reinigung und Sauberkeit zusammenhängt, wird subjektiv unterschiedlich bewertet. So müssen Mieter*innen ihre ehemalige Wohnung zwar nicht „wie neu“ übergeben, aber „grobe Verschmutzungen“ beseitigen.  Was damit gemeint ist, zeigt z.B. die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass verschmutze Fenster zwar nicht gereinigt werden müssen, Klebereste aber, die als grobe Verschmutzungen zählen,  entfernt werden müssen.

Im Folgenden haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt mit den Arbeiten, die Sie einplanen sollten:

Checkliste für die anfallenden Reinigungsarbeiten

Obwohl sich Vorstellungen hinsichtlich der Beseitigung von groben Verschmutzungen unterscheiden können, haben Sie somit eine Orientierung, was in jedem Fall erledigt werden muss. 

Tipp: Hinterlassen Sie Ihre alte Wohnung immer so sauber wie möglich, um einen guten Eindruck beim Vermieter oder der Vermieterin zu hinterlassen. Dies kann im Idealfall die Übergabe beschleunigen, da nicht jeder kleinste Winkel der Wohnung überprüft wird.

Die Treppenhausreinigung nach dem Umzug

Bis zum Ende Ihres Mietverhältnisses gilt die im Mietvertrag enthaltene Hausordnung. Das bedeutet, dass Sie den dort gelisteten Verpflichtungen wie bspw. der Treppenhausreinigung immer noch nachkommen müssen. Ein abschließender Blick in die Hausordnung und den Mietvertrag lohnt sich also allemal.

Denn selbst nach dem Mietende kann es Konsequenzen haben, wenn Sie alles verdreckt oder vermüllt hinterlassen. Sie sollten also darauf achten, dass keine Kartons, Flaschen, Zigarettenkippen oder Ähnliches nach dem Umzug im Treppenhaus liegen bleiben. Außerdem sollten Sie das Treppenhaus zumindest  kehren, um groben Schmutz zu entfernen.

Können Sie diesen Aufgaben nicht mehr nachkommen, ist es Ihre Pflicht, eine Ersatzperson oder eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Andernfalls ist es das Recht Ihres ehemaligen Vermieters oder Ihrer ehemaligen Vermieterin, Ihnen die Kosten für die Reinigung zukommen zu lassen.

Falls sowieso eine Reinigungsfirma oder der/die Hausmeister*in für die Treppenhausreinigung zuständig ist, entfallen die oben genannten Punkte. Trotzdem sollten Sie immer Rücksicht auf Ihre Mitmenschen nehmen und gegebenenfalls angefallenen Müll aus dem Treppenhaus selbständig entfernen.